
1. Unterlauterer Wettbewerb
1.1. nicht behördlich vollzogen
1.2. nur zivil
1.3. Schutz des Mitbewerbers
1.3.1. Mein Mitbewerber geht eh bald in Konkurs
1.4. Kann auch Verbraucher schützen
2. Taurer
3. Vollharmonisierung
3.1. Umsetzung einer EU Richtlinie,
3.1.1. sofern die Maßnahmen einheitlich und abschließend sein in allen Mitgliedstaaten
3.1.2. Ein Abgehen davon, ist gar nicht möglich, wenn AUT das sagen würde
4. Unlautere Geschäftspraktik
4.1. §1 Abs. 1
4.1.1. Muss mal Unternehmer sein
4.1.2. Ist die österreichische Ausprägung
4.2. §1 Abs. 2
4.2.1. Europäischer Zusatz
4.2.2. Geht auf Verbraucher ein (Durchschnittsverbraucher)
5. Bsp: Hartlauer
5.1. Man bekommt etwas billiger wenn es am 20. Dez. schneit
5.1.1. Unzulässig
5.1.2. Ist wie ein Glückspiel
5.2. Vergleichende Werbung
5.2.1. ist möglich, wenn man nicht den anderen herabwürdigt
6. Erlagscheinwerbung §28a
6.1. So Branchenbucheintragungen z.b.
7. Ausverkäufe
7.1. Ist heute freier geregelt
8. Verfahrenrechtlich
8.1. Wer kann auf Unterlassung klagen?
8.1.1. Unternehmer
8.1.2. Schutzverband (www.schutzverband.at) führt für Mitglieder Klagen
8.1.3. Bundeswettbewerbsbehörde klagt eher nicht
8.1.4. VKI macht das praktisch am häufigsten für Konsumenten (z.b. Internet AGBs, etc.)
9. Kartelle
9.1. Kundenauftelungen, Marktaufteilungen
9.1.1. Horizontale
9.1.1.1. Wettbewerber sprechen sich ab
9.1.1.2. Gleiche Handelsstufe
9.1.2. Vertikal
9.1.2.1. Lieferantenbeziehung
9.1.2.2. Lieferverträge
9.2. Kartelle sind prinzipiell verboten
9.3. 90% der Fälle werden durch Kronzeugen aufgedeckt (sind am Kartell selbst beteiligt)
9.3.1. Kronzeuge kann nur einer sein, daher entscheidend der erste zu sein, der anderen müssten schon zahlen
9.3.2. Aufzeichnungen zur Verfügung gestellt
9.3.3. Wettbewerbsbehörde kann Auskunft verlangen
9.3.3.1. Fragebögen gehen an Unternehmen
9.3.3.2. Im ersten Schritt nicht gezwungen zu antworten
9.3.4. Hausbesuchung
9.3.4.1. Kein Widerstand mit Polizeieinschaltung
9.3.5. Kommission
9.3.5.1. Kann Beschlagnahmen
9.3.5.2. In AUT geht das nicht mit der WWB
9.3.5.3. Untersuchung von Computern, kann auch zu drastischen Maßnahmen führen
9.3.5.3.1. hat der MA prinzipiell den Rechtsbruch verursacht, das Unternehmen weiß nichts davon wird das personelle Konsequenzen haben
10. Behördenstruktur
10.1. Kartellgericht
10.1.1. OGH als Kartellobericht
10.2. Besonderheit: Neben gerichtlicher Entscheidungskompetenz, was die BWB beweist kann nicht angefochten werden
10.3. BWB
10.3.1. Weisungsfrei
10.4. Bundes Kartellanwalt
10.4.1. 2 Mann Organ
10.4.2. Ist BMJ nachgeordnet
10.4.3. Kann keine Ermittelungen durchführen
11. Rechtsfolgen
11.1. Geldbußen
11.2. Persönliche Folgen
11.2.1. Strafrechtliche Natur
11.2.2. Dienstrechtliche Konsequenzen